Ablauf der „online“ Scheidung

  • Formular ausfüllen und abschicken
  • Sie erhalten Post von uns
  • Schicken Sie uns unsere Vollmacht unterschrieben zurück, damit haben sie den Auftrag erteilt
  • Wir reichen nach Eingang der Vollmacht und Vorschusszahlung den von uns basierend auf ihren Angaben gefertigten Scheidungsantrag bei Gericht ein.
  • ggf. auftauchende Fragen oder nachzureichende Unterlagen können gerne auch per E-Mail, Post, Telefon oder Fax ausgetauscht werden
  • Sollten Sie weitergehende Fragen oder Probleme haben, raten wir Ihnen sich mit uns persönlich in Verbindung zu setzen, damit Ihnen so schnell wie möglich geholfen werden kann.
Antragsteller/in*
Ehefrau
Ehemann
Letzte gemeinsame Wohnung
Wer wird nach der Scheidung in der Ehewohnung sein?
Wer wird nach der Scheidung in der Ehewohnung sein?
Angaben zur Heirat
* Mindestens seit 10 Monaten. Die Trennung von Tisch und Bett innerhalb der gemeinsamen Wohnung gilt dabei ebenso als Trennung.

Stimmt der Ehegatte der Scheidung zu?*
Gibt es gemeinsame Kinder?
Bei wem leben die Kinder?
Wie ist der Ehegattenunterhalt vereinbart?
Wie hoch ist ungefähr das monatliche Nettoeinkommen?
Wie können wir Sie erreichen? (für evtl. Rückfragen)

Datenschutz
Die von Ihnen zum Scheidungsantrag übermittelten Daten behandeln wir entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen streng vertraulich. Eine unberechtigte Weitergabe an Dritte erfolgt nicht!
Wir verarbeiten und nutzen Ihre persönlichen Daten, soweit dies zur Bearbeitung, Durchführung und Abwicklung Ihres Scheidungsantrags erforderlich ist.
Kanzlei L�tz-Binder

Kanzlei Lütz-Binder & Kollegen
Westring 8
76829 Landau

Tel: 06341/6496-0
Fax: 06341/6496-19